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Anzahl der Personen:
Bitte wählen Sie einen Termin für die Fahrt aus: Mehrfachnennung möglich!
Dornburger Schlösser 13.6.13 - 44.50 p.P.
Perlen Uckermark 18.7.13 - 44.50 p.P.
Spreewaldidylle 13.8.13 - 49.50 p.P.
Lübeck 3.9.13 - 39.50 p.P.
Neuruppin 26.9.13 - 49.50 p.P.
Bln-Lichterglanz 10.10.13 - 19.50 p.P.
Völkerschlacht 19.10.13 - 49.50 p.P.
Martinsganz 11.11.13 - 49.50 p.P.
Bln-Lichterfahrt 18.12.13 - 19.50 p.P.
Bergparade Dresden 21.12.13 - 34.50 p.P.
6. REISEVERANSTALTUNGEN
Der Reisende kann bis zum Antritt der Reise zurückzutreten. Er ist in diesem Fall verpflichtet, Zahlungen gemäß folgender Staffel zu leisten: ab
29 bis 22 Tage
vor Fahrantritt wird eine Stornogebühr von
15%
, ab
21 bis 15 Tage
von
25%
, ab
14 bis 7 Tage
von
50%
und vom
6. bis 1. Tag
vor Fahrantritt von
80%
des Reisepreises erhoben. Bei
Nichtantritt
der Reise sind
100%
des Reisepreises zu zahlen. Bei
Nichterscheinen
am Abfahrtstag erfolgt
keine Rückzahlung
.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen kann der TTK bis 7 Tage vor geplantem Fahrtantritt die Reise absagen. Der Reisende wird telefonisch oder schriftl. informiert.
Es bleibt dem Gast gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger entstanden ist als die Pauschale. Der Reisende ist verpflichtet, Reisemängel unverzüglich anzuzeigen. Adressat ist der Reiseleiter oder der TTK (Alt-Köpenick 31-33, 12555 Berlin, Telefon: (030) 655 75 50/51, Fax: (030) 651 45 98, E-Mail: touristinfo@tktberlin. de).
Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter oder gegenüber TTK geltend zu machen. Der TTK weist auf die Möglichkeit hin, eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall abzuschließen. Der TTK ist gerne bereit, solche Verträge zu vermitteln.
8. HAFTUNG
Die Haftung des TTK beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Rahmen von Reiseveranstaltungen ist die Haftung des TTK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines LTs verantwortlich ist. Alle Gewährleistungsansprüche §§651d ff BGB verjähren in 1 Jahr nach dem Tag, an dem die Reise enden sollte.
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